Beitrag von: stalker
Einleitung:
Eine Gruppe von Menschen verbringt mehrere Nächte in der unmittelbaren Nähe eines schlafenden Entführten und hält Wache – was wird geschehen? Werden die Beobachter im Falle eines Entführungsereignisses einen Blick auf die sich nähernden Wesen werfen können, wenn sie sich möglichst versteckt halten oder schlafend stellen?
Was geschieht, wenn keine Unterstützung durch andere Personen zur Verfügung steht und deshalb vergleichbare Mittel zum Einsatz kommen müssen – z.B. Videokameras oder sogar Webcams? Kann das Geschehen einer Entführung gefilmt oder durch diese Maßnahmen zumindest „verhindert“ werden?
Spannende Fragen, die sich mit einigen Grundproblemen des Entführungsphänomens auseinandersetzen: Der Beobachtbarkeit bzw. Sichtbarkeit der Ereignisse zum einen und – als scheinbar „logische“ Konsequenzen dieser Faktoren – der eigentlichen Realität der Ereignisse zum anderen.
Wenn wir unsere Fragestellungen nach rein rationalen Gesichtspunkten ausrichten, dann könnten sich beispielsweise folgende Leitsätze für uns ergeben:
- Wenn ein Entführungserlebnis ein tatsächlich stattfindendes, objektiv beobachtbares Ereignis ist, dann kann es durch verschiedene Beobachtungsmaßnahmen, wie z.B. eine versteckte Videokamera im Zimmer des Entführten, nachgewiesen werden.
- Wenn diese Beobachtungsmaßnahmen ergebnislos bleiben, dann kann es sich dabei auch nicht um ein objektiv stattfindendes Ereignis handeln. Wahrscheinlich haben wir es hier mit einer subjektiven Erlebnisform zu tun – beispielsweise träumt der Entführte, erlebt eine Schlafparalyse, interpretiert und deutet bestimmte Wahrnehmungsformen etc.